Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Sabrina Kornprobst, Schweinkofen 1a, 92345 Dietfurt, E-Mail: sa.kornprobst@gmail.com (im Folgenden „Hebamme“).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des/der Teilnehmers/in in Bezug auf die Kurse. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2. Kurse
2.1 Anmeldung, Vertragsschluss
Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular der Hebamio-Homepage der Hebamme erfolgen. Der Vertrag kommt nach Anmeldung des/der Teilnehmers/in erst mit der nachfolgenden Bestätigung durch die Hebamme zustande. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptiert die TeilnehmerIn die Geltung der AGB für diese.
Die Kurse/ Seminare finden in der Hebammenpraxis in Dietfurt/ OT Schweinkofen oder in der Hebammenpraxis der Hebamme Carolin Blendl in Parsberg statt. Änderungen des Ortes werden den Teilnehmenden mitgeteilt.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt über hebamio. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Bayern und sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Fehlstunden können nur bei freien Plätzen nachgeholt werden.
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.
2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Bayern (vgl. Kursbeschreibung).
Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen.
2.3 Widerrufsbelehrung
2.3.1 Widerrufsrecht
Der/Die TeilnehmerIn hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
2.3.2 Folgen des Widerrufs
Wenn die Teilnehmerin diesen Vertrag widerruft, hat die Hebamme alle Zahlungen, die sie erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
2.4 Absage oder Verlegung durch Hebamme/Durchführung durch andere Hebamme/Umstellung auf Online-Angebot
2.4.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme
Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, wird die Gebühr der entfallenden Stunden zurückerstattet.
2.4.2 Durchführung durch andere Hebamme
In besonderen Fällen kann es auch vorkommen, dass Kursstunden von einer anderen Hebamme durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.
2.4.3 Umstellung auf Online-Angebot
Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. Dies geschieht nur unter der Bedingung, dass Onlinekurse weiterhin über die Krankenkassen abrechenbar sind.
2.5 Stornierung durch Teilnehmerin
2.5.1 Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab sechs bis vier Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen. Der Partnerbeitrag kann nicht wieder erstattet werden. Die Stornierung muss rechtzeitig in Textform (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr.
3. Mitwirkung der Klientin
Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand, das errechnete Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.
4. Haftung, Haftungsausschluss
4.1 Die An- und Abreise der Klientin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
4.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Klientin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen.
4.3 Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Teilnehmerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (bspw. Bindeweisen oder Anlegen von Tragehilfen) handelt die Teilnehmerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
4.4 Der Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ausgeschlossen, mit Ausnahme einer Pflichtverletzung durch die Hebamme, sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist bei der Verletzung von sonstigen Schäden ausgeschlossen, mit Ausnahme von vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Hebamme, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen.
5. Datenschutz, Schweigepflicht
Im Rahmen des Kurses werden personenbezogene Daten des/der Teilnehmers/in wie auch der geborenen und ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn der Teilnehmer einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Dies ist regelmäßig in folgenden Konstellationen der Fall:
(a) Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern der/die Teilnehmer/in einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn der/die Teilnehmer/in nicht ansprechbar ist und weitere Hilfe dringlich ist.
(b) Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs.2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
(c) Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber dem/der Teilnehmer/in, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung über eine externe Abrechnungsstelle.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder unwirksam erweisen, werden die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien v.a. unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks so nah wie möglich kommt.
Änderungen sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.
Stand Juli 2024
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.